AGB

Zuletzt aktualisiert: 20.07.2022

TRANSFORM GmbH

Beratung Coaching


Am Burgwall 20 A

D-18528 Bergen auf Rügen


Telefon +49 (0) 3838 8282250

Telefax +49 (0) 3838 8288503


Email info(at)transform.de


Geschäftsführer Robert Fritz


Amtsgericht Stralsund HRB 21745 B


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE146131855



I. Geltungsbereich


1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma

TRANSFORM GmbH

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nachfolgend „TRANSFORM“ genannt, und ihren Kunden für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen.


2. Von nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Abschnitt II. ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


3. Von nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Abschnitt III. ausschließlich für Unternehmer.



II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher


II. 1. Angebot und Angebotsunterlagen


(a) Die Darstellung des Sortiments von TRANSFORM auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.


(b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich Versandkosten und sonstiger Nebenleistungen (wie Schulung, Installation, gesondertes Zubehör, Software usw.).


(c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn TRANSFORM das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Ware oder individuelle Auftragsbestätigung. Automatisch versandte Bestätigungen über den Erhalt einer Bestellung dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.


(d) TRANSFORM ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.


(e) Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.



II. 2. Fälligkeit und Aufrechnung


(a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung netto zur Zahlung fällig.


(b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


(c) Wird seitens des Kunden eine Rechnungsumschreibung, gleich aus welchen Gründen, verlangt, hat der Kunde einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 15,00 € zu erstatten. Dem Kunden bleibt es überlassen nachzuweisen, dass tatsächlich niedrigere oder gar keine Kosten entstanden sind. TRANSFORM behält sich den Nachweis und die Geltendmachung höherer Aufwendungen vor.



II. 3. Lieferung


(a) Lieferungen erfolgen europaweit. Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der Bestellung.


(b) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.



II. 4. Widerrufsrecht


Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag nach Erhalt der - Ihnen noch in Textform zu übermittelnden - Belehrung und der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

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Am Burgwall 20 A

D-18528 Bergen auf Rügen

E-Mail: info(at)transform.de


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.


Finanzierte Geschäfte

Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.



II. 5. Mängelhaftung


(a) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware.


(b) Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.


(c) Erfolgt eine unberechtigte Mängelrüge grob fahrlässig oder vorsätzlich, hat der Käufer einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 50,00 € zu erstatten. Dem Kunden bleibt es überlassen nachzuweisen, dass tatsächlich ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist. TRANSFORM behält sich den Nachweis und die Geltendmachung höherer Aufwendungen vor.


(d) Der Kunde verpflichtet sich, vor der Einsendung mangelhafter Ware auf eigene Kosten eine vollständige Datensicherung durchzuführen.

II. 6. Eigentumsvorbehaltssicherung


(a) TRANSFORM behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.


(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, die Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen gemäß (a) auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.


(c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde TRANSFORM unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.



II. 7. Datenschutz


(a) Zur Auftragsabwicklung speichert TRANSFORM die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.


(b) Der Vertragstext wird gespeichert und ist auch nach Vertragsschluss einsehbar.


(c) Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: TRANSFORM GmbH Genshagener Str. 2 D-14165 Berlin widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.



II. 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort


(a) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz von TRANSFORM Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


(b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.



III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer


III. 1. Angebot und Angebotsunterlagen


(a) Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von TRANSFORM schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn TRANSFORM in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.


(b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten. Die Darstellung des Sortiments von TRANSFORM auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.


(c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware/Dienstleistung durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn TRANSFORM das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.


(d) TRANSFORM ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.


(e) Wir behalten uns vor, eine gegenüber unserem Angebot in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern / zu leisten.


(f) Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.



III. 2. Fälligkeit und Aufrechnung


(a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.


(b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


(c) Wird seitens des Kunden eine Rechnungsumschreibung, gleich aus welchen Gründen, verlangt, hat der Kunde einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 15,00 € zu erstatten. Dem Kunden bleibt es überlassen nachzuweisen, dass tatsächlich niedrigere oder gar keine Kosten entstanden sind. TRANSFORM behält sich den Nachweis und die Geltendmachung höherer Aufwendungen vor.


(d) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.



III. 3. Lieferzeit


(a) Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der Bestellung.


(b) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.


(c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.


(d) Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.


(e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.


(f) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


(g) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


(h) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.


(i) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.



III. 4. Gefahrenübergang und Verpackungskosten


(a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.


(b) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.



III. 5. Mängelhaftung


(a) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


(b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist TRANSFORM nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist TRANSFORM verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.


(c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.


(d) TRANSFORM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit TRANSFORM keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


(e) TRANSFORM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


(f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


(g) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.


(h) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.


(i) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.



III. 6. Gesamthaftung


(a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III. 5. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.


(b) Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.


(c) Soweit die Schadensersatzhaftung TRANSFORM gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TRANSFORM.



III. 7. Eigentumsvorbehaltssicherung


(a) TRANSFORM behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TRANSFORM berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch TRANSFORM liegt ein Rücktritt vom Vertrag. TRANSFORM ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.


(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.


(c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde TRANSFORM unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit TRANSFORM Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, TRANSFORM die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.


(d) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt TRANSFORM jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von TRANSFORM, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. TRANSFORM verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann TRANSFORM verlangen, dass der Kunde TRANSFORM die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.


(e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für TRANSFORM vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, TRANSFORM nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt TRANSFORM das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.


(f) Wird die Kaufsache mit anderen, TRANSFORM nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt TRANSFORM das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde TRANSFORM anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für TRANSFORM.


(g) TRANSFORM verpflichtet sich, die TRANSFORM zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt TRANSFORM.



III. 8. Datenschutz


(a) Zur Auftragsabwicklung speichert TRANSFORM die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.


(b) Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an:

TRANSFORM GmbH

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Am Burgwall 20 A

D-18528 Bergen auf Rügen

widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.



III. 9. Gerichtsstand und Erfüllungsort


(a) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist derGeschäftssitz von TRANSFORM Gerichtsstand; TRANSFORM ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.


(b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.



IV. Hinweis nach der Batterieverordnung


(a) Endverbraucher sind nach der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterie-Verordnung) verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren (Akkus), die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.


(b) Wir sind Vertreiber von Batterien und Akkus im Sinne der Batterie-Verordnung. Als solcher weisen wir Sie darauf hin, dass wir verpflichtet sind, gebrauchte Batterien und Akkus für Sie unentgeltlich zurückzunehmen. Die gebrauchten Batterien und Akkus können Sie an uns übersenden oder in unseren Geschäftsräumen zurückgegeben. Daneben können Sie als Endverbraucher gebrauchte Batterien und Akkus auch bei den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen oder bei anderen Vertreibern von Batterien und Akkus unentgeltlich zurückgeben. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.


(c) In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.

"Cd" steht für Cadmium

"Fe" steht für Eisen

"H" steht für Wasserstoff

"Hg" steht für Quecksilber

"Li" steht für Lithium

"MH" steht für Metallhydrid

"Mn" steht für Mangan

"Ni" steht für Nickel

"P" steht für Phosphor

"Pb" steht für Blei

"S" steht für Schwefel

"Sn" steht für Zinn

"Ti" steht für Titan

"Zn" steht für Zink



V. Hinweis nach der Verpackungsverordnung


Verpackungen können Sie selbst entsorgen, gebrauchte und restentleerte Verkaufsverpackungen jedoch auch unentgeltlich an uns zurückgeben.

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